AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Online Shop
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die über unseren Online-Shop getätigt werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie eine Bestellung abschließen und wir diese per E-Mail bestätigen oder durch Lieferung der Ware annehmen.
3. Preise und Versandkosten
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Versandkosten werden im Bestellprozess separat ausgewiesen.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die angegebene Adresse innerhalb Deutschlands (oder anderer definierter Länder). Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 2–5 Werktage ab Zahlungseingang.
5. Haftungsausschluss für Lieferverzögerungen
Wir bemühen uns um eine fristgerechte Lieferung. Eine Haftung für Lieferverzögerungen, die durch unsere Versanddienstleister (z. B. DHL, DPD) verursacht werden, übernehmen wir jedoch nicht. Insbesondere bei höherer Gewalt, Streiks oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
6. Zahlung
Folgende Zahlungsmethoden bieten wir an: [z. B. PayPal, Kreditkarte, Vorkasse]. Die Zahlung erfolgt im Voraus.
7. Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Details hierzu finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der EnergieTechnik Bremen c/o MFG Services GmbH, insbesondere für Photovoltaikanlagen, Energiespeichersysteme, Wallboxen und Wärmepumpen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt sicher, dass die baulichen Voraussetzungen (insbesondere Statik des Dachstuhls und des Gebäudes) für die Installation erfüllt sind. Unsere Vorab-Besichtigung ist eine reine Sichtprüfung und ersetzt keine statische Berechnung.
2. Der Kunde gewährt den Montage-Teams freien Zugang zu allen relevanten Bereichen (Dach, Keller, Elektroverteilung).
3. Entspricht die vorhandene Elektroinstallation (z. B. Zählerschrank) nicht den geltenden VDE-Anwendungsregeln, sind notwendige Ertüchtigungen gesondert zu vergüten, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
§ 3 Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die Preise des Angebots. Der gesetzliche Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG wird unter dem Vorbehalt angewandt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen beim Kunden vorliegen. Ändert sich die Rechtslage oder stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nachberechnet.
2. Die Vergütung erfolgt in folgenden Abschlagszahlungen, sofern im Angebot nicht anders vereinbart:
40 % der Auftragssumme als Anzahlung nach Auftragserteilung/ baulicher Terminvereinbarung. 40 % der Auftragssumme nach Abschluss der Dacharbeiten. 20 % der Auftragssumme (Schlusszahlung) nach elektrischen Anschluss und Herstellung der Betriebsbereitschaft.
3. Abschlagsrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§ 4 Ausführung und Termine
1. Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden.
2. Witterungsbedingungen, die eine sichere Montage gefährden (Sturm, Frost, Starkregen), sowie Lieferverzögerungen durch Hersteller verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
§ 5 Abnahme und Fertigstellung
1. Die technische Leistung gilt mit der Herstellung der Betriebsbereitschaft als erbracht.
2. Wichtiger Hinweis zur Anmeldung: Die offizielle Fertigmeldung der Anlage an den Verteilnetzbetreiber (VNB) durch uns als Fachbetrieb erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen aus diesem Vertrag. Der Kunde ist für daraus resultierende Verzögerungen bei der Einspeisevergütung oder dem Zählertausch selbst verantwortlich, sofern er sich im Zahlungsverzug befindet.
3. Mit der Inbetriebnahme der Anlage durch den Kunden oder durch eine gemeinsame Begehung und Inbetriebnahme gilt die Anlage als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
1. Wir leisten Gewähr für die von uns gelieferten Komponenten und die fachgerechte Ausführung unserer Arbeiten.
2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf bauseitige Gegebenheiten (vorhandene Statik, Alt-Verkabelung) oder bauseitige Vorleistungen Dritter zurückzuführen sind.
3. Herstellergarantien (Produkt-/Leistungsgarantien) sind eigenständige Zusagen der Hersteller. Wir unterstützen im Servicefall, haften jedoch nicht für die Garantiezusagen der Hersteller.
