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Zur Erfüllung der Vorgaben der meisten Netzbetreiber ist ein APZ-Feld gemäß DIN VDE 0603-1 und VDE-AR-N 4100 erforderlich. Falls im bestehenden Zählerschrank kein Platz für ein APZ-Feld vorhanden ist, wird häufig ein externes APZ-Feld als Lösung genutzt.
Dieses wird direkt angrenzend an den Zählerkasten im unteren Bereich installiert, um einen ungezählten Stromabgriff zu verhindern.
Laut VDE-AR-N 4100 ist ein externes APZ-Feld nicht offiziell zugelassen. Vor der Installation sollte daher eine Rücksprache mit dem Netzbetreiber erfolgen, um die individuelle Zustimmung zu klären.
Erfahrungsgemäß gibt es jedoch deutschlandweit keine bekannten Probleme mit der Genehmigung durch Netzbetreiber.
Der Anschluss des externen APZ-Feldes darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen, da Lebensgefahr durch elektrischen Strom besteht.